Wichtige Aktualisierung: Änderungen der Gültigkeit von Arbeitsgenehmigungsdokumenten (EAD) ab dem 30. Oktober
Mit Wirkung zum 30. Oktober 2025 hat das DHS eine wichtige Änderung hinsichtlich der Gültigkeit von Arbeitsgenehmigungsdokumenten (EADs) vorgenommen. Nach der neuen Regelung werden abgelaufene EADs nicht mehr automatisch verlängert – selbst wenn der Verlängerungsantrag rechtzeitig gestellt wurde. Diese Änderung kann zu Störungen im Prozess der Arbeitsgenehmigung führen. Daher ist es sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer unerlässlich, vorausschauend zu planen, Zeitpläne zu überprüfen und bei Verlängerungsanträgen wachsam zu bleiben.
Wenn Sie Fragen zu dieser neuen Regelung haben oder sicherstellen möchten, dass Sie die Vorschriften einhalten, wenden Sie sich bitte an unser Team. Wir unterstützen Sie gerne bei diesen Änderungen.